top of page

AGB

  1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle im Tattoostudio “6INK9” in Köln gefertigten Tätowierungen, unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
     

  2. Kinder und Jugendliche werden in unserem Studio nicht tätowiert. Personen unter Betreuung können in Einzelfällen, nach freier Einschätzung des Tätowierers, tätowiert werden, wenn bei der Terminvereinbarung mindestens eine nachweislich berechtigte Person anwesend ist, ihre schriftliche Zustimmung zur Tätowierung gibt und auch alle anderen anwesenden Betreuer ihre Zustimmung schriftlich erklären.
     

  3. Der Vertrag zur Erstellung einer Tätowierung (einschließlich einer vorherigen Entwurfszeichnung) kommt in der Regel zustande, indem “6INK9” dem Kunden nach einer Beratung einen Terminvorschlag unterbreitet (Angebot) und der Kunde den Termin anschließend bestätigt (Annahme).
     

  4. Die Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs für die gebuchte Tätowierung findet am Stichtag selbst im Studio statt.

    Unabhängig von den Kosten für die eigentliche Tätowierung wird mit einem Stundensatz von €140 berechnet, sofern die Dienstleistung sich lediglich auf die Erstellung des zeichnerischen Entwurfs bezieht. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Sollte der Entwurf später in eine Tätowierung umgesetzt werden, entfällt die Berechnung für die Erstellung des Entwurfs.

    Kündigt der Kunde den Vertrag nach Erhalt des Entwurfs, darf dieser nicht (auch nicht teilweise) von Dritten reproduziert oder in irgendeinem Medium vervielfältigt werden. Die Rechnung für den Entwurf wird im Falle einer Kündigung per E-Mail übermittelt. Wenn der Kunde seinen geplanten (ersten) Tätowierung Termin nach Erhalt des Entwurfs verschieben möchte und der nächstmögliche Termin mehr als 30 Tage entfernt ist, bleibt der Anspruch auf einen Stundensatz von €140 solange bestehen, bis der Termin stattgefunden hat.

     

  5. Geringfügige Änderungswünsche nach Vertragsschluss, wie z.B. die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Farb- oder Gestaltungs Änderungen, beeinflussen den Vertragsinhalt nicht. Wesentliche Änderungen am Motiv (z.B. ein völlig anderes Design oder eine andere Körperstelle) gelten als Kündigung des Werkvertrags mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen Vereinbarung, die wir nach eigenem Ermessen annehmen können. Wenn wir die Änderungen akzeptieren, wird die erneute Entwurfserstellung gemäß den Regelungen in Abschnitt 4 dieser AGB mit €140/Stunde berechnet. Dies gilt auch, wenn der Kunde Änderungswünsche erst während einer Tätowierung Sitzung äußert oder wenn diese vor dem geplanten Termin nicht mehr umgesetzt werden können.
     

  6. Preisangaben werden auf Basis der im Vorab stattgefundenen Beratungstermins als Kostenvoranschlag festgelegt. Belegt wird dies durch die übermittelte Terminbestätigungskarte. Der Zeitaufwand für eine Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die wir nicht vorherbestimmen können (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder Hautbeschaffenheit). Daher kann die angegebene Preisangabe nicht auf einen Stundensatz umgesetzt werden.
     

  7. Soweit ein Tagestermin vereinbart ist, dauert der jeweilige Termin mindestens fünf Stunden (abhängig vom gebuchten Motiv). Diese sind von dem Kunden auch dann vollständig zu bezahlen, wenn er die Sitzung vor Ablauf dieser Zeit abbricht oder die Sitzung aufgrund perfekter Gegebenheiten früher als geplant beendet werden kann.
    Von uns ausgegebene Gutscheine sind nicht übertragbar. Sie unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das Recht vor, in begründeten Fällen die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 11 nicht vorliegen oder wenn das gewünschte Motiv von uns nicht gestochen wird. In letzterem Fall werden wir uns bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens Stechpunkt bestehen.

     

  8. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins und kompensiert die vom Studio vor dem tatsächlichen Stichtermin anfallenden Arbeiten. Eine Rückzahlung gilt generell als ausgeschlossen. Sie ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn aus einem außerordentlichen Grund (bspw. Krankheit), die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, der Termin nicht wahrgenommen werden kann.
     

  9. Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt grundsätzlich nur in Form eines Gutscheines. Dies gilt nicht, wenn eine solche Form der Erstattung dem Kunden im Einzelfall – insbesondere wegen der Natur des Ausfallgrundes – unzumutbar ist. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ebenfalls ausgeschlossen, sobald am Stichtag mit dem Prozess der Tätowierung (auch die Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs) begonnen wurde.
     

  10. Die Anzahlung wird mit dem zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung pro Tag verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung für jeden Tag mit dem zu leistenden Tageshonorar verrechnet.
     

  11. Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
     

  12. Erfolgt eine Terminverschiebung, kann diese einmalig aus Kulanz von 6INK9 gewährt werden, wenn diese spätestens 6 Wochen vor des vereinbarten Termins erfolgt. Für Weitere oder abweichende Verschiebungen behält sich das Studio vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR zu erheben.
     

  13. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht. In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattfindet.
     

  14. Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch 6INK9 in Textform bestätigt wird.
     

  15. Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar vor Durchführung eines jeden Termins in Bar /per Bank-Karte oder Paypal.
     

  16. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere Alkohol- oder Betäubungsmittel Intoxikation;
    die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Koffein;
    die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika;
    Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren;
    eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel;
    ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden;
    ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht;
    Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin.

     

  17. Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
     

  18. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben können wir keine Haftung übernehmen.
     

  19. Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.
     

  20. Soweit es auf Hautstellen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung Laser behandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
     

  21. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich welcher Sprache – wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
     

  22. Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigment Migrationen – sogenannte “Blowouts” – aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nicht allergische Fremdkörperreaktionen sowie phototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen beruhen.
     

  23. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit 6INK9 in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
     

  24. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins oder einer Nichtbeachtung der Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen hat oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden ist.
    In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit der Kunde nicht binnen 3 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 9 zur Terminabsage sowie der Ziffer 11 entsprechend.
    Zudem sind sogenannte Verschleißstellen (z.B. Hände, Füße, Ellenbogen, Hals, Gelenke, Nacken, Schulter usw.), die einer ständigen Belastung im Alltag unterliegen, von einem unentgeltlichen Nachstechen ausgeschlossen.
    Der Anspruch auf ein unentgeltliches Nachstechen entfällt ebenfalls, wenn der Farbverlust auf den natürlichen Alterungsprozess der Haut, zeitliche Faktoren oder Veränderungen der Hautbeschaffenheit durch äußere Einflüsse jeglicher Art zurückzuführen ist. Dies umfasst insbesondere das Verblassen aller Farben im Laufe der Zeit.
    Bei Farbtattoos oder Tätowierungen mit partiellen Farbelementen kann die Farbe zudem individuell auf das Hautpigment reagieren. Dadurch kann es im Laufe der Heilung oder über die Zeit zu leichten Veränderungen der Farbtöne kommen, die von der ursprünglichen Farbe abweichen. Auch in solchen Fällen besteht kein Anspruch auf ein unentgeltliches Nachstechen, da dies eine natürliche Reaktion der Haut ist.
    Bei kleineren Projekten, insbesondere bei Fineline-Tattoos oder Tätowierungen, die hauptsächlich aus feinen Linien oder Punkten bestehen, kann es durch den natürlichen Heilungsprozess der Haut zu Farbverlusten kommen. Diese sind ebenfalls von einem unentgeltlichen Nachstechen ausgeschlossen.

    Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten kommen, so kann bei dem Kunden/der Kundin ein Nachstechen gegen ein Entgelt ab 50 EUR erfolgen. Bei Verschleißstellen hält sich das Studio vor, einen Betrag in Höhe von 80% des Ursprungpreises zu erheben.

  25. Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert gegenüber 6INK9, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.
     

  26. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches, inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.
     

  27. Wir haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
     

  28. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch steht.
     

  29. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Tattoostudio Video Überwachungskameras installiert sind und der Betrieb des Studios aufgezeichnet wird. Diese Maßnahme dient der Sicherheit und dem Schutz aller Anwesenden sowie der Dokumentation der Tätigkeiten im Studio.

    Die aufgezeichneten Videos werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken und zur Qualitätssicherung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche notwendig ist.

    Die Videoaufnahmen werden für einen Zeitraum von maximal 30 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht, sofern keine sicherheitsrelevanten Vorfälle vorliegen, die eine längere Aufbewahrung erfordern.

    Der Schutz der Privatsphäre der Kunden hat höchste Priorität. Die Videoüberwachung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Rechten der Kunden finden sich in der Datenschutzerklärung des Studios.

     

bottom of page